Einblick in unsere partizipative Arbeit
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Der Film zeigt, wie Menschen mit Behinderung aktiv in unsere Forschung eingebunden werden, um das Tool passgenau zu entwickeln.
Copyright/Filmproduktion: BAG WfbM / Green Eyes Media
Auszeichnung: exzellent-Preis 2026

Mit dem Preis würdigt die BAG WfbM unser Projekt, weil das Tool Menschen mit Lernschwierigkeiten bei der beruflichen Orientierung unterstützt und ihre Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt fördert.
Was will ich arbeiten? Was kann ich gut? Was brauche ich dafür? Und wer hilft mir weiter?
Viele Menschen mit Behinderung stellen sich genau diese Fragen. Oft fehlen jedoch die passenden Antworten – nicht weil es an Motivation, Ideen oder Fähigkeiten mangelt, sondern weil die Rahmenbedingungen für echte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt häufig nicht gegeben sind.
Deshalb sind Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin unterrepräsentiert. Viele arbeiten stattdessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Diese bieten jedoch nur eine begrenzte Auswahl an Tätigkeiten und lassen wenig Raum für individuelle berufliche Wünsche und Entwicklungen.
Mehr Selbstbestimmung bei der Berufswahl
Das Projekt „Arbeiten wie ich es will!“ (AWIEW) setzt sich für eine inklusive und gerechte Arbeitswelt ein. Gemeinsam mit einem Team aus Forscher:innen, Wissenschaftler:innen und Menschen mit Behinderung wird ein digitales Tool entwickelt.
Dieses Tool unterstützt dabei, eigene Stärken zu erkennen, persönliche Berufswünsche zu formulieren und den individuellen Unterstützungsbedarf zu erfassen. Auf dieser Grundlage lassen sich konkrete nächste Schritte für den eigenen Berufsweg planen.
Das Ergebnis gibt Orientierung, macht Mut und öffnet neue Chancen für den Beruf.
AWIEW leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Inklusion und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Denn eine Arbeitswelt, in der alle Menschen ihre Talente einbringen können, ist eine stärkere und gerechtere Arbeitswelt für alle.
Gefördert für mehr Teilhabe
Das Projekt läuft über fünf Jahre und wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert (§ 41 Abs. 1 Satz 6 SGB IX).
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